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EuGH entscheidet über Zukunft der biometrischen Erfassung für Reisedokumente

2013-03-12 00:43:00, remission

Am Mittwoch führt der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg eine Anhörung über die Rechtmäßigkeit der Erfassung von biometrischen Fingerabdrücken für Reisepässe durch.

Der Kläger rügt, daß die zwangsweise biometrische Erfassung ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und die Europäische Charta der Grundrechte in Fragen des Datenschutzes und der Privatsphäre, aber auch bei Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung ist. Weiterhin steht in Frage, inwieweit die biometrischen Merkmale überhaupt geeignet sind, eine betrügerische Verwendung von Pässen zu verhindern.

Der Chaos Computer Club (CCC) hatte bereits 2004 erfolgreich demonstriert, daß sich Fingerabdrücke fremder Menschen problemlos von Alltagsgegenständen abnehmen und zu verwendbaren Attrappen formen lassen, die die marktüblichen Fingerabdruck-Sensoren überlisten können. [0] Dem fraglichen Nutzen steht das erhebliche Risiko des unkontrollierbaren Abflusses der biometrischen Daten durch internationale Kooperation der Polizei- und Geheimdienstbehörden und technische Sicherheitslücken gegenüber.

Das Verfahren vor dem EuGH entscheidet über die Zukunft der biometrischen Erfassung für über vierhundert Millionen Europäer und gilt als wesentliche Richtungsentscheidung für die europäische Sicherheitsgesetzgebung und die Frage, welche grund- und menschenrechtlichen Maßstäbe angelegt werden.

"Es geht im Kern darum, ob sinnlose Profitmaximierungsprojekte von Unternehmen der Biometrie- und RFID-Industrie den Vorrang haben sollen vor der Grundrechtecharta", sagte Frank Rieger, Sprecher des CCC. "Der Nutzen der Biometrie in Reisedokumenten ist nach wie vor vollkommen unbelegt."

Jeder kann ohne besonderes Fachwissen den die biometrischen Daten enthaltenden Chip in seinem Paß deaktivieren und damit dauerhaft das Auslesen der Daten verhindern. Der Paß bleibt weiterhin gültig ist, da eine technische Fehlfunktion des Chips nicht auszuschließen ist. Damit ist die Begründung der Erfassung und Speicherung mit dem Argument der Sicherheit völlig absurd.

Der CCC kämpft seit Jahren gegen die Abnahme und Speicherung der Millionen Fingerabdrücke. Er ist durch seine Sprecherin Constanze Kurz als technische Sachverständige vertreten.

 

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Hintergrund:

Ein Bochumer Anwalt klagt seit Jahren vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gegen die Stadt Bochum. Er wollte seine Fingerabdrücke nicht abgeben, bekam daher keinen Reisepaß. Er will die Stadt Bochum nun verpflichtet sehen, ihm den Paß ohne Abdrücke auszustellen.

Das lange untätige Verwaltungsgericht setzte nach fünf Jahren das Verfahren im Mai 2012 aus, um eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu wichtigen Fragen einzuholen: Ist Art. 1 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 gültig? Ist diese EU-Verordnung von 2004 rechtmäßig zustandegekommen? Verstößt die Verordnung gegen die EMRK (Art. 8) und die Charta der Grundrechte (Art. 8)?

Der ursprüngliche EU-Kommissionsvorschlag enthielt nur eine freiwillige Aufnahme von Fingerabdrücken. Kurzfristig wurde in den Vorschlag dann jedoch eine verpflichtende Aufnahme aufgenommen, ohne das EU-Parlament erneut zu konsultieren. EU-Verordnungen sind verbindlich und gelten unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten. Daher verweist das deutsche Paßgesetz nur auf die EU-Verordnung (Par. 4 Abs. 3 PassG).